© Chalet-Perle, Bad Füssing - 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerbuchungen
Lieber Gast!
Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen,
welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
AGB von Pensionen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1.
Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt,
so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere
telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer
der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den
vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
3.
Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung, ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser
die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
4.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten
oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen
Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück
pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei
Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
5.
Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig
zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
7.
Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B.
wegen Überbuchung) dem Gast Schadenersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa Naturkatastrophen wird der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.
8.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Beherbergungsbetriebes.